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Zweite Tagung des Projektes
Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis


Betriebliches Eingliederungsmanagement
Prävention, Rehabilitation und Gesundheitsförderung im Unternehmen managen
- Arbeitsfähigkeit erhalten und Arbeitsplätze sichern

Die Projekttagung fand am 16. Juni 2005 im DGB-Gewerkschaftshaus in Frankfurt statt. Die Tagung setzte sich inhaltlich mit den neuen Anforderungen des § 84 Abs. 2 des SGB IX auseinander, die seit dessen Novellierung im Mai 2004 gelten. Im Mittelpunkt dieser Anforde-rungen steht die Ein- und Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements. Demnach müssen Unternehmen nach sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit prüfen, ob und mit welchen Leistungen und Hilfen die Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten überwunden und erneuter Erkrankung vorgebeugt werden kann. Diese Regelung gilt wohlgemerkt für alle Beschäftigten.

        

Informiert und diskutiert wurde über einen umfassenden Ansatz, wie er auch in der gemeinsamen Empfehlung "Prävention nach § 3 SGB IX" der Rehabilitationsträger vom 16. Dezember 2004 skizziert wird. Prävention ist dem zu Folge ein Grundprinzip, das bei allen Leistungen zur Teilhabe zu beachten ist. Die gemeinsame Empfehlung zielt dabei auf besondere Risikogruppen, wie z.B. Erwerbspersonen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und / oder besonders belastenden Arbeitsbedingungen, die den Eintritt einer Behinderung oder die Chronifizierung einer Krankheit begünstigen. Demgemäss sollen betriebliche Ansätze entwickelt werden, die gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen begrenzen bzw. vermeiden und gesundheitsförderliches Verhalten ermöglichen (BAR 2004).

Auf der Tagung wurden diese Zusammenhänge und Ansätze mit folgenden Themenschwerpunkten angesprochen:

        

Im weiteren Verlauf der Tagung wurde der theoriegestützte Informations- und Erfahrungsaustausch durch erste betriebliche Ansätze und Beispiele ergänzt und diskutiert.

        

Drei Betriebe – Drei unterschiedliche Ansätze: